datenschutzrecht_.svg

Leistungen

Die neue Datenschutzgrundverordnung – Risiken einer Abmahnung

Mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 machen sich nunmehr viele Unternehmen Gedanken, ob die Gefahr kostenpflichtige Abmahnungen besteht.

Nach diesseitiger Ansicht ist diese Frage mit ja zu beantworten, da die Gefahr einer Abmahnung durchaus besteht. Diese Gefahr kann jedoch rechtlich minimiert werden. Die Einleitung notwendiger Schritte zur Vermeidung von Abmahnungen sowie auch allgemeinen Verstößen gegen die DSGVO ist nicht nur im Hinblick auf die nicht unerhebliche Bußgeldhöhe zu empfehlen.

Die DSGVO regelt eine maximale Höhe an Bußgeldern von bis zu 20 Millionen € oder bis zu 4 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Wert der höhere ist. Bei Ermittlung des Jahresumsatzes gilt der Jahresumsatz des gesamten Konzerns und nicht nur der einzelnen juristischen Person.

Nach diesseitiger Rechtsansicht besteht das größte Risiko für den Erhalt einer Abmahnung bei den Datenschutzhinweisen auf den jeweiligen Internetseiten der Unternehmen. Abmahnungen können grundsätzlich darauf gestützt werden, dass bei der Entgegennahme von personenbezogenen Daten keine ausreichenden Informationen über die Verwendung der personenbezogenen Daten sowie die Rechte der Betroffenen ausgehändigt werden. Dies betrifft insbesondere Internetseiten auf denen Interessenten ihre personenbezogenen Daten zur Kontaktaufnahme eintragen müssen.

Das Hauptangriffsfeld für Abmahnungen nach der DSGVO wird damit wohl ähnlich wie bisher die fehlenden Datenschutzhinweise sein. Ferner ist aber auch bei fehlerhafter Datenverarbeitung zu Werbezwecken oder auch eventuell bei der zweckwidrigen Verwendung von personenbezogenen Daten sowie der rechtswidrigen Weitergabe von personenbezogenen Daten mit dem Erhalt von Abmahnungen zu rechnen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit an, Ihnen sowohl hinsichtlich der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung innerhalb Ihres Unternehmens als auch im Hinblick auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung im Zusammenhang mit ihrer Internetpräsenz beratend zur Seite zu stehen.

Ihr Ansprechpartner für Datenschutzrecht

Rechtsanwalt
Jörg Karthein karthein@dieanwaelte-mainz.de
Telefon 06131-55432-0