Das Wettbewerbsrecht regelt die Markteilnahme, also die Konkurenz der Mitbewerber im wirtschatlichen Leben. Das Wettbewerbsrecht gibt den Marktteilnehmern Verhaltensregeln vor. Das Wettbewerbsrecht besteht im Wesentlichen aus Verboten, an die sich Konkurenten halten müssen.
Grundlage im Wettbewerbsrecht ist das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerbs (UWG). Im UWG gehts es um den Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie aller anderen Marktteilnehmern vor unlauteren geschäftlichen Praktiken. Das Wettbewerbsrecht schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
In der Regel werden neue Kunden und damit mehr Umsatz und mehr Gewinn durch Marketing und Werbung erreicht. Auch das Recht der Werbung wird im Wettbewerbsrecht geregelt.
Durch das Wettbewerbsrecht werden auch Behinderungsverbote, Verunglimpfungen oder Rufschädigunge von Mitbewerbern verboten. Es sollen Vorteile der Marktteilnehmer durch Rechtsbrüche verhindert werden.
Ferner sind geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern unzulässig, die den Verbraucher bei Entscheidungen auf Grund von Informationen spürbar beeinträchtigen oder in die Irre führen. Damit soll der Verbraucher vor einer geschäftlichen Entscheidung geschützt werden, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.
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