Erbrecht
In den nächsten 10 Jahren werden in Deutschland wahrscheinlich ca. eine Billionen Euro vererbt. Nur jeder fünfte Deutsche trifft dafür Vorkehrungen zum Beispiel in Form eines Testamentes. Von diesen Testamenten sind fast 75 % rechtlich aufgrund von Formfehlern nichtig. Diese fehlende Vorsorge kann die Erben jährlich sehr viel Geld kosten. Aus diesem Grund ist es wichtig, sich frühzeitig mit dem Thema Erben zu beschäftigen.
Brauche ich ein Testament?
Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen. Beratungsbedarf in diesem Bereich besteht vor allem bei der Planung und Gestaltung der künftigen Vermögensnachfolge, aber auch nach Eintritt des Erbfalles bei der Auseinandersetzung des Nachlasses.
Bei der Aufteilung eines Nachlasses geht es vor allem um die Interessenvertretung von Erben, Miterben oder Pflichtteilsberechtigten.
Die gesetzliche Erbfolge tritt immer dann ein, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag des Erblassers nicht besteht. Gesetzliche Erben sind Verwandte des Erblassers, die Ehegatten und wenn weder Verwandte noch Ehegatten zum Zeitpunkt des Todes vorhanden sind, der Staat.
Wenn Sie ein gültiges Testament hinterlassen, ist Ihr Wille vorrangig vor der gesetzlichen Erbfolge. Vorausgesetzt das Testament ist formal einwandfrei.
Erbvertrag
Mit dem Erbvertrag regeln Sie zu Lebzeiten rechtsverbindlich, wer Erbe werden soll bzw. wer etwas aus Ihrem Nachlass erhalten soll.
Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich nicht nur im Falle einer Enterbung (die nur durch ein Testament möglich ist), sondern ggf. auch, wenn ein Erbe die Erbschaft,oder Zuwendungen des Erblassers, die dieser bereits zu Lebzeiten getroffen hat, ausschlägt.
Die Miterbengemeinschaft ist eine Gesamthandsgemeinschaft. Die Miterben können die Verwaltung des Erbes daher nur gemeinsam durchführen und insbesondere über Nachlassgegenstände nur gemeinschaftlich verfügen. Das schafft erhebliche Bindungen, die mit großen Schwierigkeiten bei der Auseinandersetzung verbunden sind. Es wird also nicht jeder Miterbe Eigentümer von bestimmten Bruchteilen des Nachlasses, sondern alle Nachlassgegenstände gehören allen Erben gemeinsam. Und genau da beginnen die Probleme, die oftmals solche Auseinandersetzungen- mit und ohne Prozess - über Jahre ziehen.
Nachlassverbindlichkeiten sind zur Erbschaft gehörenden Schulden. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören alle Forderungen, die Dritte gegenüber dem Nachlass geltend machen können.
Sie haben Fragen zum Erbrecht?
Rechtsanwältin Sandy Schmit
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