Anspruch auf Kindergeld trotz Abbruch des Studiums
Bricht das Kind ein Studium ab, können Eltern den Anspruch auf Kindergeld nach Ende des Semesters verlieren.
Einer Frau wurde das Kindergeld für den Monat März verweigert, nachdem ihr Sohn am 14.02.2005 einen Antrag auf Exmatrikulation gestellt hatte. Ausschlaggebend für die Familienkasse war der Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrages, mit dem der Sohn eindeutig bezeugt hatte, dass er sein Studium nicht mehr fortsetzen wolle. Die Frau hielt dem jedoch entgegen, dass der Sohn zwar zum 01.04.2005 ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufgenommen habe, jedoch noch bis zum 31.03.2005 Vorlesungen besucht habe. Die Klage auf Zahlung des Kindergeldes für den Monat März hatte Erfolg. Laut Gericht habe die Frau einen Anspruch auf die Leistung für den Monat März, da sich ihr Sohn noch bis zum 31.03.2005 in Ausbildung befunden habe. Maßgeblich zur Bestimmung des Ausbildungsendes sei nicht der Zeitpunkt des Exmatrikulationsantrags, sondern das Ende des jeweiligen Semesters. Dies ergibt sich auch daraus, dass die Exmatrikulation laut Einschreibeordnung der Universität immer mit Wirkung zum Ablauf des Semesters erfolgt.
FG Rheinland-Pfalz, 08.02.2007
Aktenzeichen: 2 K 2214/05
Quelle: OLG-Report, Meldung vom 15.03.2007