Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall- BGH setzt Rechtsprechung fort
Der Bundesgerichtshof setzt seine Rechtsprechung zur Erstattung von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall fort.
Es gilt ganz allgemein gesagt: Ein Mietwagen nach einem Unfall muss günstig sein.
In der Entscheidung vom 14.10.2008, AZ VI ZR 210/07 hat der Bundesgerichtshof eine Klage gegen die Versicherung abgewiesen. Derjenige, der nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug anmietet muss sich nach möglichst günstigen Tarifen erkundigen. Dies kann dazu führen, dass der Geschädigte sich ein oder zwei Konkurrenzangebote einholen muss. Der Geschädigte darf nicht die meist deutlich höheren Unfallersatztarife akzeptieren, bzw. muss dann mit einer Kürzung des Ersatzanspruches durch die Versicherung rechnen.
Lesen Sie hierzu das urteil des Bundesgerichtshof mit dem AZ VI ZR 210/07 unter <link http: www.bundesgerichtshof.de>www.bundesgerichtshof.de