Änderungen im UnterhaltsvorschussG doch nicht wie geplant zum 1.1.2017
Die zum 1.1.2017 geplanten Änderungen im UnterhaltsvorschussG lassen auf sich warten
Zusammengefasst die derzeitige/ bisherige Rechtslage:
derzeit kann der das Kind betreuende Elternteil, sofern der andere, barunterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann, über das UnterhaltsvorschussG Unterhalt vom Staat beziehen. Dadurch soll die auch finanziell schwierige Situation des Alleinerziehenden abgemindert werden.
Der Anspruch ist derzeit begrenzt auf 6 Jahre und endet mit dem 12. Geburtstag des Kindes. Der Antrag ist schriftlich beim Jugendamt zu stellen.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses orientiert sich am Mindestunterhalt. Das Kindergeld wird zum 100 % in Abzug gebracht, der Rest wird an den Alleinerziehenden ausgezahlt.
Das Jugendamt versucht dann wiederum beim unterhaltspflichtigen Elternteil Regress zu nehmen.
Vielfach wurde ua. kritisiert, dass die Belastungen der Alleinerziehenden nicht mit dem 12. Geburtstag des Kindes enden und mit zunehmendem Alter der Kinder die Kosten auch steigen.
Daher wurde ein Gesetzesentwurf von Familienministerin Schlesig vorgelegt, der wichtige Verbesserungen vorsah.
Geplante Änderungen im UnterhaltsvorschussG:
Zum 1.1.2017 sollten für Alleinerziehende wichtige Änderung in Kraft treten.
Im Gesetzesentwurf ist verankert, die die Zahlungen nach dem UnterhaltsvorschussG ausgeweitet werden. Die bisherige Begrenzung des Bezuges der Vorschussleistungen auf 6 Jahre sollte gestrichen werden.
Eine weitere geplante Änderung ist die Ausweitung der Zahlung bis zur Volljährigkeit des Kindes.
Die Änderung hätte bis Mitte Dezember 2016 verabschiedet werden müssen. Aufgrund Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern bzw. Kommunen über die Kostentragung wurden die geplanten Änderungen im UnterhaltsvorschussG nicht verabschiedet.
Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten ist noch nicht bekannt.
Wir behalten für Sie die Entwicklung im Auge und werden Sie informieren, sobald ein in Kraft treten der Verbesserungen für Alleinerziehende absehbar ist.
Rechtsanwältin Stuppy
Fachanwältin für Miet- und WEG Recht