Containern bleibt strafbar
Das Bundesverfassungsgericht hat jüngst entschieden, dass das sog. „Containern“, also das Entwenden entsorgter Lebensmittel an Supermärkten, weiterhin als Diebstahl einzustufen ist. Dies auch dann, wenn die mitgenommene Ware keinen Wert hat. Zwei Studentinnen aus Oberbayern hatten Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile eingelegt und sind gescheitert.