Sittenwidrigkeit eines Testaments
Eine Einsetzung der Enkel als Erben im Testament unter der Bedingung, dass diese den Erblasser zu Lebzeiten auch regelmäßig besucht haben, ist sittenwidrig und daher nichtig. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Beschluss v. 05.02.2019, Az. 20 W 98/18). Nach der Entscheidung des Gerichts sind die Enkel unter Berücksichtigung des hypothetischen Willen des verstorbenen Erblassers trotzdem Erben geworden.