Vertragsrecht
Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei oder mehr Parteien geschlossen.
Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen. Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.
„pacta sunt servanda“ - Verträge sind einzuhalten.
Dies ist ein wesentlicher Grundgedanke des Vertragsrechts, der jedoch leider oft nicht eingehalten wird. Damit der Mandant später keine „bösen Überraschungen erlebt“, stehen wir im Vertragsrecht schon im Vorfeld, d.h. vor Vertragsabschluss, umfassend beratend zur Verfügung. Im Nachhinein kann es unter Umständen schwierig oder teuer werden, sich aus Verträgen zu lösen.
Wir stehen Ihnen gerne in folgenden Fallgestaltungen zur Verfügung:
- Entwurf von Verträgen
- Darlehensverträge
- Gesellschaftsverträge
- Grundstückskaufverträge
- Mietverträge
- Unternehmensübernahmeverträge
- Beteiligungen an Gesellschaften
- Erbverträge
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Kaufverträge
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Verträge prüfen
- AGB prüfen
- Begleitung zu Notarterminen
- Prüfung vertraglicher Ansprüche
- Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
Auch im Online-Handel kommt es auf die richtigen Formulierungen in den AGB an. Ein sehr häufiger Grund für Abmahnungen sind unzulässige Formulierungen in AGB. Gerne prüfen wir Ihre rechtstexte für Ihren Onlinehandel. Sprechen Sie uns an, entfliehen Sie dem Abmahn-Zirkus »
Ihr Ansprechpartner für Vertragsrecht:
Rechtsanwalt
Jörg Karthein karthein@dieanwaelte-mainz.de
Telefon 06131-55432-0
Rechtsanwalt
Steffen Rathgaber rathgeber@dieanwaelte-mainz.de
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